Sie verkaufen direkt
nach Schweden?
Wir übernehmen Ihre Schweden-EPR.
Seit dem 12. August 2026 gelten neue europäische Vorgaben für Verpackungs-EPR.
Betroffene Unternehmen aus anderen EU-Staaten können bei Direktverkäufen an schwedische Endnutzer einen in Schweden ansässigen EPR-Bevollmächtigten benötigen.
NBS organisiert den schwedischen EPR-Prozess: Prüfung, Registrierung, PRO-Koordination, Meldungen und laufende Administration.
Für EU-Unternehmen mit Direktverkäufen nach Schweden.
Ihr lokaler Ansprechpartner
für Schweden.
Wer Waren direkt an Kunden in Schweden verkauft, muss seine schwedischen Verpackungs-EPR-Pflichten klären.
Sie liefern uns Ihre Unternehmens- und Verpackungsdaten — wir organisieren den schwedischen Compliance-Prozess.
Brauchen Sie einen
EPR-Bevollmächtigten in Schweden?
Sie verkaufen aus Deutschland oder einem anderen EU-Land direkt an Kunden in Schweden?
Wir prüfen unverbindlich, welche schwedischen Verpackungs-EPR-Pflichten für Ihr Unternehmen gelten und ob Sie einen in Schweden ansässigen Bevollmächtigten benötigen.
Sie beantworten einige kurze Fragen zu Ihrem Unternehmen, Ihren Verkäufen nach Schweden und Ihren Verpackungen.
Wir melden uns anschließend persönlich mit einer ersten Einschätzung und erklären Ihnen, welche Schritte in Schweden erforderlich sind. Jetzt kostenlos prüfen →
Deutschsprachiger Verpackungs-EPR-Service für Unternehmen mit Geschäft in Schweden.
Der Service befindet sich derzeit im Aufbau.
Eine Eintragung in die Warteliste stellt noch keine Beauftragung oder Bevollmächtigung dar.
Impressum
EPR Sweden
Kontakt: Mario Wenzel
Högsby, Kalmar län, Schweden
E-Mail: [email protected]
Datenschutz
Die über das Wartelistenformular übermittelten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit dem geplanten EPR-Service verarbeitet.
Es erfolgt keine Weitergabe zu Werbezwecken.
Hinweis zum Early Access
Dieses Angebot befindet sich in der Aufbau- und Validierungsphase.
Die Aufnahme in die Warteliste ist unverbindlich und begründet weder ein Vertragsverhältnis noch eine Bevollmächtigung als EPR-Vertreter.
Vor einer späteren Beauftragung erfolgt eine individuelle Prüfung, ob der jeweilige Fall vom angebotenen Service abgedeckt werden kann.